Kosten der 24-Stunden-Betreuung

Durchschnittliche Kosten für eine pflegeerfahrene Betreuungskraft

Der Pflegefall tritt meist unerwartet ein. Neben den rein organisatorischen Aufgaben treten nun auch finanzielle Herausforderungen auf die Angehörigen zu. Zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist die Versorgung und Betreuung meist noch durch eigene Kraft und Zeit zu bewältigen, doch ab einem gewissen Bedarf wird eine weitere Betreuungs- oder Pflegelösung durch Dritte beauftragt. Eine Betreuung im Pflegeheim ist eine Lösung, doch neben der meist hohen Eigenleistungen von bis zu 4.000,- Euro ist diese Alternative nicht nur recht teuer, sondern sie bedingt auch, dass die Person das liebste Zuhause verlassen muss und nicht in gewohnten Umgebung versorgt werden kann.

Eine Betreuung im Pflegeheim ist eine Lösung, doch neben der meist hohen Eigenleistungen von bis zu 4.000,- Euro ist diese Alternative nicht nur recht teuer, sondern sie bedingt auch, dass die Person das liebste Zuhause verlassen muss und nicht in gewohnten Umgebung versorgt werden kann.

Die 24-Stunden Betreuung ist eine ausgezeichnete Alternative zum Heim, die pflegende Angehörige stark entlastet. Zudem gibt sie auch dem Senior die Möglichkeit, liebevoll in dem eigenen Zuhause versorgt zu werden. Auch die Kosten sind gegenüber vielen Kurzzeitpflege- und Seniorenheimplätzen vergleichsweise günstiger.

Die Monatspreise lassen sich ohne Kenntnis des Betreuungsaufwandes nicht genau benennen. Unsere Angaben sind Erfahrungswerte, welche wir in den letzten Jahren unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzes- und Marktlage darstellen.

Preisstaffeln nach Sprachkenntnissen

Der Basispreis bezieht sich immer auf eine Person mit leichtem Pflegeaufwand, ggfs. Zusatzkosten möglich (s.u.).

Beginner

A1: Geringe Sprachkenntnisse

Ab 2.240,- Euro

Basis

A2: Grundlegende Sprachkenntnisse

Ab 2.390,- Euro

Gut

B1: Fortgeschrittene Sprachkenntnisse

Ab 2.590,- Euro

Sehr gut

B2: Selbstständige Sprachverwendung

Ab 2.690,- Euro

Hier können Sie sich unsere Preisliste herunterladen »

Extras

Je nach Land und Agentur werden die Preise individuell übermittelt. Sie beruhen auf den Qualifikationen sowie den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und beinhalten teilweise schon die Reisekosten. Diese Flexibilität ist besonders wichtig, damit die Agentur die für Sie beste Personallösung suchen kann und nicht durch vorher vereinbarte Festpreise auf einen Vorschlag verzichtet.

Neben den allgemeinen Monatskosten können Aufschläge berechnet werden für:

  • Zuschlag Nachtarbeit (ab 100,- Euro extra)
  • Zuschlag 2-Personen-Haushalt (aktiv) (100,- Euro extra)
  • Zuschlag 2-Personen-Haushalt (Betreuung) (200,- Euro extra)

Der Einsatz der PflegeScouts ist für Sie übrigens kostenlos. Unsere Leistung wird von der Agentur bezahlt und ist bereits in der Organisationsgebühr enthalten.

Der Einsatz der PflegeScouts ist für Sie übrigens kostenlos. Unsere Leistung wird von der Agentur bezahlt und ist bereits in der Organisationsgebühr enthalten.

Wie setzen sich die Betreuungskosten zusammen

Der monatliche Preis wird von verschiedenen Parametern beeinflusst. Diese sind:

  • Pflegeaufwand der zu betreuenden Person(en): Dazu zählen z.B. Pflegegrad, Nachteinsätze, Krankheitsbilder, Haustierversorgung sowie persönliche Bedürfnisse
  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft: Nach dem Europäischen Referenzrahmen klassifiziert in das Sprachniveau A1, A2, B1 und B2.
  • Anzahl Personen in einem Haushalt lebend: 1 Person alleine, 2 Personen und eine Person ist betreuungsbedürftig, 2 Personen und beide Personen sind betreuungsbedürftig.
  • Herkunftsland der Betreuungskraft: Jedes Herkunftsland hat aufgrund unterschiedlicher Steuergesetze unterschiedliche Preisangebote.
Die Grafik oben veranschaulicht die Kostenverteilung einer A2-Betreuungskraft in einem 1-Personen-Haushalt mit leichtem Pflegebedarf (z.B. Pflegegrad 2).

Zuschüsse, Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten

Sind soweit alle Voraussetzungen erfüllt, so können − egal für welches Modell Sie sich entscheiden − Leistungen der Pflegekasse beansprucht werden. Hierzu zählen z.B. das Pflegegeld oder Verhinderungsgeld. Außerdem können die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Ohne den individuellen Bedarf zu kennen, lassen sich die Kosten für die 24 Stunden Pflege kaum als pauschalen Angaben eingrenzen. Wenn Sie sich für das Betreuungsmodell der 24-Stunden-Pflege entscheiden, müssen Sie durchschnittlich mit monatlichen Gesamtkosten von 2.600 Euro* rechnen.

Faktoren, die auf den Preis der Versorgung Einfluss nehmen, sind: 

  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft (nach dem Europäischen Referenzrahmen A1 bis B2)
  • Fachkenntnisse der Betreuungskraft (z.B. pflegerische Ausbildung)
  • Erfahrungen der Betreuungskraft (z.B. bisherige Einsatzdauer)
  • Herkunftsland der Betreuungskraft
  • Umfang der Betreuung
  • Leistungsgerechte Zuschläge in der Betreuung, z.B. Nachteinsätze
  • Versorgung von zwei im Haushalt lebender Person oder zwei Personen

Wir achten darauf, dass die Agentur die Arbeitszeitgesetze und Mindestlohngesetze einhält und die Betreuungskräfte ausschließlich legal entsendet werden. Hierfür erhalten wir in regelmäßigen Abständen die beantragten A1-Formulare sowie Einblick in die Kostenkalkulation der Agentur. Diese Transparenz geben wir an unsere Kunden weiter, auch das A1-Formular stellen wir zur Verfügung. 

Folgende Graphik veranschaulicht die Kostenverteilung einer A2-Betreuungskraft im 1-Personen-Haushalt mit leichtem Pflegebedarf (z.B. Pflegegrad 2).

Gelder, die zur Refinanzierung zur Verfügung stehen

1. Pflegegeld nach Pflegegraden

Den größten Beitrag zur Kostenminimierung leistet das Pflegegeld, welches je nach eingestuftem Pflegegrad von der Pflegekasse ausgezahlt wird. Sollten Sie die vollständige Auszahlung wünschen, handelt es sich um Pflegegeldleistung. Beanspruchen Sie nebenher noch eine bei den Pflegekassen zugelassene Dienstleistung, z.B. die Leistung eines ambulanten Pflegedienstes, empfiehlt sich die Beanspruchung von Kombileistungen.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungen
5901,- Euro2.095,- Euro
4728,- Euro1.693,- Euro
3545,- Euro1.363,- Euro
2316,- Euro 724,- Euro
1125,- Euro 0,- Euro

2. Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson

Nach §39 SGB XI kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Der Jährliche Leistungsumfang beträgt 42 Kalendertage. Diese kann anteilig auf die 24−Stunden−Betreuung angerechnet werden, jedoch nicht mehr als 42 Tage bzw. 1.612 Euro pro Jahr. Hinzu kann 50% für Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege veranschlagt werden, wodurch eine Erhöhung um 806 EUR auf insgesamt 2.418 EUR pro Jahr möglich ist.

3. Entlastung von pflegenden Angehörigen

Nach § 45b SGB XI haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs− und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.

4. Steuervorteile

Bei Einsatz einer legal beschäftigten Betreuungskraft können die Kosten nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich der Pflegeleistung abgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich für Hilfestellungen an Ihren Steuerberater.

5. Pflegehilfsmittel

Nach §78 i.V.m. §40 SGB XI haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € monatlich.